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- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – NachtYard Nachtmarkt Ergänzung zur allgemeinen Marktordnung
§ 1 – Ausrichtung der Veranstaltung & Warenzulassung
Die Grundlage für die Veranstaltung und die Zulassung von Waren bildet:
Die konkret erteilte behördliche Genehmigung (bindend für alle Teilnehmer).
Die geltende Gewerbeordnung und alle weiteren gesetzlichen Vorschriften.
Die Ausschreibung des Veranstalters.
Die individuelle Zulassung vor Ort durch den Veranstalter.
§ 2 – Änderung von Genehmigungen oder Konzept
Wird die behördliche Genehmigung geändert oder eingeschränkt, gelten diese Änderungen unmittelbar für alle Teilnehmer. Daraus entstehen keine Ansprüche auf Rückerstattung oder Schadensersatz. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich vor Veranstaltungsbeginn über etwaige Änderungen zu informieren. Bei Absage aufgrund geänderter Auflagen werden geleistete Zahlungen abzüglich 5 € Bearbeitungsgebühr erstattet. Der Veranstalter kann auch kurzfristig Änderungen am Konzept oder bei der Warenzulassung vornehmen. Werden diese nicht eingehalten, kann der Vertrag fristlos gekündigt werden.
§ 3 – Teilnahmebedingungen Teilnehmen dürfen:
Privatpersonen, sofern kein nachhaltiges Gewinninteresse besteht.
Unternehmen, Agenturen oder gewerbliche Anbieter mit entsprechendem Nachweis (z. B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Reisegewerbekarte).
Betreiber von Sonderständen mit Qualifikationsnachweis.
Diese Nachweise müssen bei Anmeldung und spätestens vor Veranstaltungsbeginn unaufgefordert vorgelegt werden. Fehlen sie, kann der Veranstalter den Vertrag fristlos kündigen. Während der Marktöffnungszeiten muss der Stand durchgängig besetzt sein.
§ 4 – Standplatz & Fläche
Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Platz. Der Veranstalter kann den Standplatz aus organisatorischen Gründen jederzeit ändern. Daraus entstehen keine Ansprüche auf Schadensersatz. Auch Zusicherungen zur Verkaufsfläche oder Absatzchancen sind ausgeschlossen.
§ 5 – Auf- & Abbau
Die Auf- und Abbauzeiten sind der Marktordnung zu entnehmen. Wer verspätet erscheint, hat keinen Anspruch auf Teilnahme. Der Stand muss zum Veranstaltungsbeginn fertig aufgebaut sein. Belästigungen oder Gefährdungen anderer beim Auf-/Abbau sind zu vermeiden. Stände müssen stets verkehrssicher aufgebaut werden.
§ 6 – Warenpräsentation
Die Präsentation muss zum Konzept der Veranstaltung passen. Verboten sind:
Anstößige oder gefährliche Waren
Präsentationen, die andere Teilnehmer oder Besucher gefährden oder stören
Der Veranstalter behält sich vor, einzelne Waren oder Darstellungen auszuschließen. Gesetzliche Vorgaben sind stets einzuhalten.
§ 7 – Zahlung & Nachweise
Alle Entgelte sind vorab zu zahlen. Ohne Zahlungsnachweis besteht kein Anspruch auf Teilnahme. Der Veranstalter kann den Platz anderweitig vergeben, behält aber den Anspruch auf Zahlung. Eine Bearbeitungsgebühr von 30 € wird bei Weitervergabe einbehalten. Der Veranstalter kann eine Kaution verlangen und ein Pfandrecht an Waren ausüben, bis alle offenen Forderungen beglichen sind.
§ 8 – Haftung
Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Der Veranstalter haftet nicht für Diebstahl, Beschädigung oder Verlust. Eine Haftung besteht nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Eine Versicherung wird empfohlen. Die maximale Haftungssumme beträgt 2.000 €.
§ 9 – Bild- & Tonaufnahmen
Bild- oder Tonaufnahmen dürfen nur mit Zustimmung des Veranstalters gemacht werden. Der Veranstalter darf eigene Aufnahmen für Werbezwecke nutzen. Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, auch wenn sie abgebildet sind.
§ 10 – Schlussbestimmungen
Mündliche Absprachen bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Neuss. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest der AGB gültig. Eine unwirksame Regelung wird durch eine rechtlich mögliche ersetzt, die dem Zweck am nächsten kommt.